Ich betreibe meine Ordination als Wahlarztpraxis. Das bedeutet, dass Sie die Behandlungskosten zuerst selbst bezahlen müssen und dann einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenversicherung zurückbekommen. Um die Kosten möglichst kalkulierbar zu machen, habe ich Informationsblätter erstellt in welchen die Kosten und die Rückerstattungsbeträge aufgelistet sind. Für die sogenannten „kleinen Kassen“ gibt es Verrechnungsposten, die so gestaltet sind, dass für Sie nur ein kleiner Selbstbehalt übrigbleibt. Leider gab es solche Verrechnungsposten mit der ÖGK bisher noch nicht, sodass ÖGK-versicherte Patienten nur einen geringeren Teil der Kosten refundiert bekommen. Mit 1.1.2022 wird es auch in der Steiermark Kassenverträge für Kinder- und Jugendpsychiater geben, die Regelungen hinsichtlich der Rückerstattungen wurden aber noch nicht kommuniziert.
Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie die Kostenrückerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen (Formular), die Differenz dazu übernehmen manche private Zusatzversicherungen.
Patienten, die auf Veranlassung des Jugendamtes vorgestellt werden, bitte ich, die entsprechende Kostenübernahmeerklärung zum Erstkontakt mitzubringen.
Sollte ein Termin nicht binnen 24 Stunde vorher abgesagt werden, bin ich aus wirtschaftlichen Gründen leider verpflichtet, den Termin trotzdem zu verrechnen. Bitte sagen Sie daher Termine rechtzeitig ab, sollten Sie sie nicht einhalten können!